Suche
Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter können Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Höxter, Abteilung: Soziales, Pflege und Schwerbehinderung stellen.
In diesem Verfahren werden unter Beteiligung von ärztlichen Gutachtern der Grad der Behinderung festgestellt und beim Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen sogenannte Merkzeichen zuerkannt.
Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Sie haben die Möglichkeit, sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen, mit dem sie ihren Anspruch auf Leistungen nachweisen können.
Ausführliche Informationen zum Thema Behinderung und Ausweis erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster:
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/index.html
Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist der gesamte Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde zu senden.
ELSA.NRW Online-Verfahren (externer Link)
Gebühren
Die Bearbeitung erfolgt für den Antragsteller kostenfrei.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/