Kfz-Zulassung (inkl. Terminvereinbarung)
Beschreibung
Wiedereinführung des Altkennzeichens WAR
Der Kreistag hat sich am 01.10.2019 für die Wiedereinführung des Kfz-Kennzeichens WAR (Altkreis Warburg) ausgesprochen. Fahrzeughalter im Kreis Höxter können somit frei zwischen WAR und dem bisherigen HX-Kennzeichen wählen.
Die Abteilung Straßenverkehr, Kfz-Zulassung erledigt für Sie folgende Aufgaben:
Kfz-Zulassungen
- Neuzulassung / Erstzulassung von Kraftfahrzeugen
- Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen aus einem EU-Land
- Umschreibung eines Fahrzeugs in den Kreis Höxter
- Halterwechsel innerhalb des Kreises Höxter
- Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges nach Außerbetriebsetzung
- Umkennzeichnung bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch
- Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Zuteilung von roten Kennzeichen
- Reservierung von Wunschkennzeichen
Änderungen in den Fahrzeugpapieren aufgrund von
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Service:
Sparen Sie sich den Weg zur Kfz-Zulassungsstelle! Eine Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) ist auch bei Ihrer Stadtverwaltung möglich. Dort können Sie auch die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen beantragen.
Ausstellung von Ersatz-Fahrzeugpapieren
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen wegen
- fehlender Haftpflichtversicherung
- nicht gezahlter Kfz-Steuer
- technischen Mängeln an Fahrzeugen
- Verletzung von Meldepflichten
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
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Hinweis Datenschutz Kfz.Zulassungsangelegenheiten |
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Vollmacht /Einverständniserklärung mit SEPA-Lastschriftmandat |
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Einzugsermächtigung Kraftfahrzeugsteuer / SEPA |
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Erklärung über den Verlust der Kennzeichenschilder |
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Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) |
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Generalvollmacht für Unternehmen |
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Verkaufsanzeige |
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Antrag auf Außerbetriebsetzung |
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Einwilligungserklärung für Zulassung auf Minderjährige |
Online erledigen
Hinweise zur Kennzeichenreservierung
Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig.
Insofern ermöglicht HX nachfolgend eine 6-stellige, WAR aber nur eine 5-stellige Buchstaben-/Ziffern-Kombination (sog. Erkennungsnummer)
Termin vereinbaren für Warburg
Vollständige digitale Abwicklung
Aus technische Gründen ist die KFZ Online Zulassung momentan nicht verfügbar.
KFZ Online Abmeldungen sind weiterhin möglich.
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug online beantragen bzw. durchführen:
• Antrag auf Neuzulassungen eines Kfz
• Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
• Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
• Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
• Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz
Ergänzende Informationen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finden Sie hier.
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
• Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
• Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert sein, siehe hier.
• Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment). Weitere Informationen finden Sie hier.
• Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Ergänzende Onlinedienstleistungen