Auskunft zu Grundstücken und Geobasisdaten
Beschreibung
Wem gehört eigentlich welches Stück Boden? Und wo verlaufen die genauen Grundstücksgrenzen? Fragen, die niemand mit letzter Sicherheit beantworten könnte, wenn es nicht das Liegenschaftskataster gäbe. Es wird in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten geführt und ist der geometrische Nachweis des Grundeigentums. Es einzurichten und zu pflegen ist wie die Landesvermessung eine gesetzliche Aufgabe. Gemeinsam mit dem Grundbuchamt erfüllt die Abteilung Geobasisdaten die staatliche Eigentumsgarantie des Arti-kels 14 Grundgesetz.
Das Wort "Kataster" stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Verzeichnis" oder "Register". Im Fall des Liegenschaftskatasters sind es sämtliche Grundstücke, die verzeichnet und registriert werden. Dabei besteht das Kataster zum einen aus der Liegenschaftskarte, zum anderen aus den Personen- und Bestandsdaten. Beide werden heute digital geführt und ständig aktualisiert. Als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 der Grundbuchordnung bilden sie somit den entscheidenden Beitrag zur Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind sowohl als Papierausdruck als auch in digitaler Form erhältlich. Über die Auswahl der für Sie notwendigen Karten und Daten, die geeignete Bearbeitung und Ausgabe und über Einräumung von Nutzungsrechten beraten wir Sie gerne.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Die Karten und Daten des Liegenschaftskatasters sind durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie durch das Vermessungs- und Katastergesetz NRW vor unberechtigter Verwendung geschützt. Bei Auszügen aus den Personen- und Bestandsdaten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Gebühren
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über das berechtigte Interesse
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW)