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Schulrechtliche Fragen

Das Schulamt für den Kreis Höxter ist als untere Schulaufsicht zuständig für die Grund-, Haupt- und Förderschulen und ist in dieser Funktion Ansprechpartner für Schulen und Eltern in allen schulrechtlichen Belangen.


Beschreibung

Bei sämtlichen Schulangelegenheiten sind erste Ansprechpartner für Eltern grundsätzlich die Lehrkräfte und Schulleitungen der Schule. Bei rechtlichen Fragen, wie

  • Rückstellungen vom Schulbesuch bzw. vorzeitige Einschulung
  • Schulwechsel
  • Widersprüche gegen Zeugnisse, Ordnungsmaßnahmen, Ablehnung der Aufnahme, Befreiungen   vom Schulbesuch und andere Entscheidungen der Schulleitung und schulischen Konferenzen
  • Schulpflicht (Beginn, Schulpflichtjahre, Ruhen der Schulpflicht)
  • Versetzung, Wiederholung, freiwilliger Rücktritt
  • Hausunterricht
  • Besuch anderer Bildungseinrichtungen oder ausländischer Schulen

und anderen

können sich Eltern aber auch gern an das Schulamt wenden.

In schulrechtlichen Fragen der übrigen Schulformen (Realschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Berufsschulen) ist die Bezirksregierung Detmold die zuständige Schulaufsicht
(Tel.: 05231 / 71-0).

Rechtsgrundlagen

Schulgesetz für das Land NRW einschl. Verordnungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Franka Pirone
Kreishaus Höxter
Zimmer L 201
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3211
  05271 / 965-83299

Mo., Di. und Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
Do. nur telefonisch