Schulrechtliche Fragen
Beschreibung
Bei sämtlichen Schulangelegenheiten sind erste Ansprechpartner für Eltern grundsätzlich die Lehrkräfte und Schulleitungen der Schule. Bei rechtlichen Fragen, wie
- Rückstellungen vom Schulbesuch bzw. vorzeitige Einschulung
- Schulwechsel
- Widersprüche gegen Zeugnisse, Ordnungsmaßnahmen, Ablehnung der Aufnahme, Befreiungen vom Schulbesuch und andere Entscheidungen der Schulleitung und schulischen Konferenzen
- Schulpflicht (Beginn, Schulpflichtjahre, Ruhen der Schulpflicht)
- Versetzung, Wiederholung, freiwilliger Rücktritt
- Hausunterricht
- Besuch anderer Bildungseinrichtungen oder ausländischer Schulen
und anderen
können sich Eltern aber auch gern an das Schulamt wenden.
In schulrechtlichen Fragen der übrigen Schulformen (Realschulen, Gymnasien, Sekundarschulen, Gesamtschulen, Berufsschulen) ist die Bezirksregierung Detmold die zuständige Schulaufsicht
(Tel.: 05231 / 71-0).
Rechtsgrundlagen
Schulgesetz für das Land NRW einschl. Verordnungen, Erlasse und Verwaltungsvorschriften