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Kreistag beschließt Änderungen für die Wertstoffhöfe

16.12.2021: Der Kreistag des Kreises Höxter hat einstimmig Änderungen für die Wertstoffhöfe und die damit verbundenen Abfallgebühren beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 ist demnach die Anlieferung von Holz sowie Garten- und Parkabfällen (bisher nur Strauchschnitt) bei den Wertstoff-Annahmestellen des Kreises Höxter möglich, nun aber kostenpflichtig. „Es geht dabei vor allem um mehr Gerechtigkeit für die Gebührenzahler“, freute sich Landrat Michael Stickeln über den großen Rückhalt aus der Politik für den Vorschlag der Kreisverwaltung.

Monatlich wird in jeder einzelnen Stadt im Kreis Höxter an einem festgelegten Samstag eine Wertstoffannahme durchgeführt. Diese werden rege angenommen, so dass jährlich deutlich mehr als 2.000 Tonnen Holz, Strauchschnitt, Elektrogroß- und kleingeräte sowie Metalle und Papier von den Bürgerinnen und Bürgern dort abgegeben werden. „Dabei ist es in letzter Zeit bei der Abgabe von Holz und Strauchschnitt zu einer Entwicklung gekommen, auf die wir reagieren mussten“, erläutert Stickeln. „Es kann ja nicht sein, dass die Gemeinschaft der Gebührenzahler die Mehrkosten tragen muss, nur weil sich einige nicht korrekt verhalten.“

Altholz-Sammelmenge steigt an

Hubertus Abraham von der Abteilung Abfallwirtschaft und Umweltschutz des Kreises Höxter hatte zuvor in den Fachausschüssen umfassend die Problematik erläutert. So stellt Altholz die mit Abstand höchste Sammelmenge, im Jahr 2020 wurden allein an den Wertstoffannahmestellen über 1.600 Tonnen angenommen – und die Sammelmenge steigt von Jahr zu Jahr. „Parallel steigen aber auch die Verwertungskosten für das Altholz sehr stark“, erklärte Abraham. „Derzeit kostet die Verwertung einer Tonne Altholz deutlich über 60 Euro netto. Es fallen also allein für das über die Wertstoffannahmestellen erfasste Altholz Verwertungskosten in Höhe von etwa 120.000 Euro an.“ Zusätzlich würden noch rund 800 Tonnen Altholz in Wehrden erfasst. „Damit summiert sich der Kostenaufwand bei steigender Tendenz auf derzeit etwa 185.000 Euro pro Jahr. Diese Kosten werden über das Entsorgungsentgelt auf die Gebührenzahler umgelegt.“

Rund 800 Tonnen Altholz werden pro Jahr allein bei der Kleinanliefererstation in Wehrden abgegeben.
Rund 800 Tonnen Altholz werden pro Jahr allein bei der Kleinanliefererstation in Wehrden abgegeben. Ab Januar 2022 wird dafür eine Gebühr erhoben. Foto: Kreis Höxter

Nach Rücksprache mit den Entsorgungsunternehmen kam der Kreis Höxter zu der Erkenntnis, dass eine erhebliche Menge des Holzes wahrscheinlich aus dem Gewerbebereich stamme. „Darüber hinaus wird beobachtet, dass auch und gerade in den Randgebieten des Kreises wahrscheinlich Mengen aus den Nachbarkreisen auf unseren Annahmestellen angeliefert werden. Da in den Nachbarkreisen für die Holzentsorgung Gebühren erhoben werden, ist der Grund dafür naheliegend“, so Abraham. Sowohl die Verwertung der gewerblichen Mengen als auch die Mengen aus den Nachbarkreisen werden von den Gebührenzahlern des Kreises Höxter über das Entsorgungsentgelt finanziert.

Kontrolle ist nicht möglich

„Die gewerblichen Anlieferer und die Anlieferer aus Nachbarkreisen abzuweisen, ist kaum möglich. Dies würde eine Herkunftskontrolle erforderlich machen, die nicht zu leisten ist“, machte Abraham deutlich. Die häufig genannte Aussage, dass das Fahrzeug mit dem fremden Kennzeichen die Holzmengen für einen Verwandten aus dem Kreisgebiet Höxter transportiert, sei vor Ort kaum widerlegbar, ebensowenig wie die Behauptung, dass Bürgerinnen und Bürger Holz mit dem Firmenfahrzeug aus dem privaten Umfeld transportieren.

Vor diesem Hintergrund wurde dem Kreistag von der Verwaltung vorgeschlagen, für die Annahme der Holzmengen sowohl auf der Entsorgungsanlage Wehrden als auch auf den Wertstoffannahmestellen ein Entgelt in Höhe von 10 Euro pro Kubikmeter zu erheben. „Dieses Entgelt wird in etwa auch in den Nachbarkreisen verlangt, es deckt im Wesentlichen die derzeitigen Verwertungskosten“, so Abraham. „Damit wird erreicht, dass nicht alle Gebührenzahler pauschal die Kosten tragen, sondern in erster Linie die Menschen, die das Angebot der Wertstoffabgabe nutzen. Natürlich bleiben die Gebühren überschaubar, da nach wie vor eine Quersubventionierung vorgenommen wird.“

Bisher nur Strauchschnitt

Eine ähnliche Problematik wie beim Holz ergibt sich auch beim Strauchschnitt. Auf den Wertstoffannahmestellen wird bisher ausschließlich Strauchschnitt angenommen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollte so eine einfache Entsorgungsmöglichkeit für all die Bioabfälle gegeben werden, die aufgrund ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die grüne Tonne passen. „Nicht angenommen wurden bisher Bioabfälle wie zum Beispiel Rasenschnitt, denn für diese Bioabfälle ist die Biotonne vorgesehen“, erläutert Arbraham. Mit dieser strikten Begrenzung der Annahme auf den Strauchschnitt wollte der Kreis Höxter vermeiden, dass einzelne Haushalte ihre gesamten Bioabfälle auf den Wertstoffannahmestellen abliefen mit dem Ziel, die Kosten für die Biotonne zu sparen. „Solch ein Verhalten ist nicht zu akzeptieren“, macht Abraham deutlich, „das geht voll zu Lasten der Biotonnennutzer.“

Da die Grenze zwischen dem reinen Bioabfall und dem Strauchschnitt fließend sei, habe die Abgrenzung vor Ort oft zu erheblichen Streitigkeiten zwischen den Anlieferern und dem vor Ort tätigen Personal gesorgt. „Die Anfeindungen gegen das Personal waren und sind teilweise extrem“, zeigt sich Abraham über den ruppigen Umgang entsetzt. „Dieses Problem muss dringend beseitigt werden. Darüber hinaus gilt es auch sicherzustellen, dass die Entsorgungsunternehmen weiterhin bereit sind, die Annahmeleistung für den Kreis Höxter zu erbringen“, machte er deutlich und hat deshalb vorgeschlagen, die Anliefermöglichkeit vom reinen Strauchschnitt auf die Fraktion Garten- und Parkabfälle zu erweitern. „Diese Fraktion umfasst dann zum Beispiel auch den Rasenschnitt. Küchenabfälle sind aber nach wir vor ausgeschlossen!“

Zahlung per EC-Karte

Als ergänzende Maßnahme hat der Kreis damit begonnen, bei den Haushalten, in denen die Eigenkompostierung praktiziert wird, diese Kompostierung in Augenschein zu nehmen. „Damit sollte es uns gelingen, einen Missbrauch des Systems durch einzelne Haushalte verhindern zu können“, ist Abraham optimistisch. „Da die Verwertung der Garten- und Parkabfälle deutlich teuer ist als die Verwertung des Strauchschnitts, ist diese Umstellung jedoch nur möglich, wenn auch auf den Wertstoffannahmestellen wie auf der Deponie Wehrden für die Garten- und Parkabfälle ein Entgelt von 6 Euro pro Kubikmeter erhoben wird.“

Die Bezahlung vor Ort erfolgt über EC-Karte und übergangsweise per Rechnung. Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung nicht möglich ist!


Die neuen Gebühren auf einen Blick