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Landschaftspläne und Schutzgebiete

Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
 


  • Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
  • Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
  • Rechtsgrundlagen finden sie hier

Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:

Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen
Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen
2455_karte_1_bewertung_lbe_ohne_vorbelastungen.pdf
Karte_2_Vorbelastungen
Karte_2_Vorbelastungen
2461_karte_2_vorbelastungen.pdf
Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung
Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung
2460_karte_3_bewertung_lbe_mit_vorbelastung.pdf
Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus
Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus
2459_karte_4_bewertung_lbe_mit_vorbelastung_und_tourismus.pdf
Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht
Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht
2454_landschaftsbildbewertung_kreis_hoexter_-_erlaeuterungsbericht.pdf

FFH- und Vogelschutzgebiete

Der Begriff FFH geht auf die EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitate (Pflanzen-Tiere-Lebensraum) zurück. Darin fordert die EU neben dem Schutz von Lebensräumen sowie seltener Tier- und Pflanzenarten, dass ihre Mitgliedsstaaten bis 2017 ein ökologisches Netz von Schutzgebieten auszuweisen haben. Deutschland hat bereits im Jahr 2004 seine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung an die EU gemeldet. Im Kreis Höxter existieren seitdem 43 FFH-Gebiete sowie ein Vogelschutzgebiet in der Egge bei Hardehausen. Das Vogelschutzgebiet „Egge“ als auch die FFH-Gebiete machen knapp 10 % der Kreisfläche aus. Sie wurden größtenteils bereits als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. In den genannten Gebieten gilt ein strenges Verschlechterungsverbot!

Kontakt
Landschaftsplanung, Schutzausweisungen
Herr Ulrich Wycisk
Zimmer Zimmer A 704
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Fax: 05271 / 965-4498