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Landschaftspläne und Schutzgebiete

Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
 


  • Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
  • Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
  • Rechtsgrundlagen finden sie hier

Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:

Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen
Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen
2455_karte_1_bewertung_lbe_ohne_vorbelastungen.pdf
Karte_2_Vorbelastungen
Karte_2_Vorbelastungen
2461_karte_2_vorbelastungen.pdf
Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung
Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung
2460_karte_3_bewertung_lbe_mit_vorbelastung.pdf
Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus
Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus
2459_karte_4_bewertung_lbe_mit_vorbelastung_und_tourismus.pdf
Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht
Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht
2454_landschaftsbildbewertung_kreis_hoexter_-_erlaeuterungsbericht.pdf

Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil

Besonders prägnante Bestandteile in der Landschaft, wie zum Beispiel markante Hecken oder alte Hohlwege sind als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz zu stellen. Sie dürfen weder beseitigt noch erheblich beeinträchtigt werden. Der Kreis Höxter hat im Rahmen der Aufstellung von Landschaftsplänen zahlreiche gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt.

Die genaue Lage dieser geschützten Landschaftsbestandteile können Sie dem GEO-Datenportal des Kreises Höxter entnehmen.

Die rechtlichen Regelungen zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen finden Sie in den Landschaftsplänen.

Kontakt
Landschaftsplanung, Schutzausweisungen
Herr Ulrich Wycisk
Zimmer Zimmer A 704
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Fax: 05271 / 965-4498