Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen
2455_karte_1_bewertung_lbe_ohne_vorbelastungen.pdf |
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Karte_2_Vorbelastungen
2461_karte_2_vorbelastungen.pdf |
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Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung
2460_karte_3_bewertung_lbe_mit_vorbelastung.pdf |
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Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus
2459_karte_4_bewertung_lbe_mit_vorbelastung_und_tourismus.pdf |
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Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht
2454_landschaftsbildbewertung_kreis_hoexter_-_erlaeuterungsbericht.pdf |
Gesetzlich geschützte Biotope
Bei gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um besonders hochwertige Naturbestandteile wie zum Beispiel naturnahe Gewässer, größere Röhrichtbestände oder Orchideenwiesen. Diese für den Naturschutz besonders wertvollen Biotope genießen einen unmittelbaren gesetzlichen Schutz und dürfen weder beeinträchtigt noch zerstört werden. Gesetzlich geschützte Biotope werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Biotope erfolgt über die nachrichtliche Darstellung in den Landschaftsplänen.
Die genaue Lage der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Höxter können Sie im hier einsehen.