Landschaftspläne und Schutzgebiete
Die Landschaftsplanung bildet die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Die Regelungen und Verbote in den Landschaftsplänen gelten außerhalb von Ortschaften und sind von jedem Bürger zu beachten. Dort, wo es noch keine rechtsgültigen Landschaftspläne gibt, gelten weiterhin die Verordnungen zu den einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie der Naturdenkmale.
- Alle im Kreis Höxter rechtskräftigen Landschaftspläne finden Sie hier
- Mehr zum Thema Landschaftsplanung und Schutzgebiete finden Sie hier
- Rechtsgrundlagen finden sie hier
Eine Bewertung des Landschaftsbildes im Kreis Höxter finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dokumenten:
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Karte_1_Bewertung_LBE_ohne_Vorbelastungen
2455_karte_1_bewertung_lbe_ohne_vorbelastungen.pdf |
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Karte_2_Vorbelastungen
2461_karte_2_vorbelastungen.pdf |
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Karte_3_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung
2460_karte_3_bewertung_lbe_mit_vorbelastung.pdf |
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Karte_4_Bewertung_LBE_mit_Vorbelastung_und_Tourismus
2459_karte_4_bewertung_lbe_mit_vorbelastung_und_tourismus.pdf |
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Landschaftsbildbewertung Kreis Höxter - Erläuterungsbericht
2454_landschaftsbildbewertung_kreis_hoexter_-_erlaeuterungsbericht.pdf |
Alleen
Alleen sind prägende Elemente in unserer Landschaft, zumal sie in Folge ihrer Durchfahrbarkeit besonders intensiv wahrgenommen werden. Alleen werden in einem landesweiten Alleen-Kataster durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst. Diese stehen in Nordrhein-Westfalen unter dem Schutz durch den § 41 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW). Im Kreisgebiet von Höxter sind 83 Alleen im Alleen-Kataster erfasst.