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Vaterschaft und Unterhalt

Das Jugendamt berät und unterstützt oder übernimmt die rechtliche Vertretung bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Details zur Unterhaltsänderung zum 01.01.2024 finden Sie hier.

Unterhaltsrichtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf "Düsseldorfer Tabelle"


Beschreibung

Vaterschaft und Unterhalt

Das Jugendamt berät und unterstützt oder übernimmt die rechtliche Vertretung bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Auf Antrag informiert, berät und unterstützt das Jugendamt vor und nach der Geburt eines Kindes

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen,
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche,
  • allein sorgeberechtigte Elternteile zur Klärung eigener Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt und anschließender Betreuung eines Kindes,
  • Eltern und Kinder zu Möglichkeiten von Beurkundungen zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung, Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge, Unterhaltsverpflichtung (s. hierzu auch Teilbereich Beurkundungen),

Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt von sich aus der Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Hierbei informiert das Jugendamt über die Möglichkeiten der Beurkundung von Unterhaltsansprüchen, gemeinsamer elterlicher Sorgeerklärungen und die Einrichtung und Rechtsfolgen einer Beistandschaft.

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Hilfangebot des Jugendamtes zur rechtlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes bei der

  • Feststellung der Vaterschaft,
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Die Begrenzung des Aufgabenbereichs der Beistandschaft auf einzelne Teilbereiche ist möglich.

Die Beistandschaft wird auf Ihren schriftlichen Antrag eingerichtet. Vor Antragstellung sollte die Angelegenheit jedoch mit dem Jugendamt erörtert werden. Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil. Steht das Sorgerecht den Eltern gemeinsam zu, so kann die Einrichtung der Beistandschaft der Elternteil beantragen, in dessen überwiegender Obhut sich das minderjährige Kind befindet.

Das Jugendamt ist als Beistand berechtigt, im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereichs für das Kind verantwortlich zu handeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, z.B. gerichtliche Verfahren zu führen. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt (Ausnahme: Vertretung im laufendem Gerichtsprozess).

Die Beistandschaft kann auf Ihren Antrag jederzeit wieder aufgehoben werden.
Das Jugendamt kann die Beistandschaft längstens bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes führen.

Gebühren

Die Führung der Beistandschaft und alle weiteren Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Jugendamtes sind kostenfrei.

Erforderliche Unterlagen

Anträge sollten möglichst im Rahmen eines Gesprächs aufgenommen werden.
Auf Wunsch werden Antragsvordrucke übersandt.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195) in der zzt. geltenden Fassung
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) vom 26.06.1990 (BGBl. I S. 1163) in der zzt. geltenden Fassungg

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Isabell Allert
Zuständig für die Städte Marienmünster und Nieheim und Ortsteile von Höxter: Bödexen, Bosseborn, Brenkhausen, Bruchhausen, Ottbergen, Ovenhausen; Ortsteil von Beverungen: Wehrden
Kreishaus Höxter
Zimmer C 245
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37671 Höxter
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Di., Do. u. Fr. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
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Mittwochs geschlossen


Markus Gabriel
Zuständig für die Stadt Steinheim und Ortsteil von Höxter: Stahle
Kreishaus Höxter
Zimmer C 241
Moltkestraße 12
37671 Höxter
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  05271 / 965-83499

Mo., Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo., Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Mittwochs geschlossen


Vanessa Halekoh
Zuständig für die Stadt Warburg Kernstadt und Ortsteile von Warburg: Bonenburg, Dahlheim, Nörde, Ossendorf, Rimbeck, Scherfede, Welda u. Wormeln und Ortsteil der Stadt Beverungen: Dalhausen
Verwaltungsnebenstelle Warburg
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Bahnhofstraße 26
34414 Warburg
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  05271 / 965-83498

Mo., Di., Do. u. Fr. 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
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Kerstin Hesse
Zuständig für die Stadt Höxter Kernstadt und Ortsteile von Höxter: Godelheim, Lüchtringen, Lütmarsen
Kreishaus Höxter
Zimmer C 244
Moltkestraße 12
37671 Höxter
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  05271 / 965-83499

Mo., Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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Vanessa Peine
Zuständig für die Städte Borgentreich und Willebadessen und Ortsteile von Warburg: Calenberg, Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne
Verwaltungsnebenstelle Warburg
Zimmer 312
Bahnhofstraße 26
34414 Warburg
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Mo., Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo., Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Silke Marquardt
Zuständig für die Stadt Beverungen Kernstadt, Ortsteil von Beverungen: Roggenthal und Ortsteil von Höxter: Fürstenau
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Zimmer C 241
Moltkestraße 12
37671 Höxter
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Fr. 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
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N. N. (Automatische Ruf- und Mailweiterleitung)
Zuständig für die Stadt Brakel und Ortsteile von Beverungen: Amelunxen, Blankenau, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen u. Würgassen
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Lara Schuster
Zuständig für die Stadt Bad Driburg
Kreishaus Höxter
Zimmer C 244
Moltkestraße 12
37671 Höxter
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Mo., Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo., Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Abteilungsleiterin Annette Tegethoff
Zuständig für den Ortsteil von Höxter: Albaxen
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Moltkestraße 12
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Mo. u. Di. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Mittwochs geschlossen


Marlene Smarsly
Sorgeregister / Auskünfte
Kreishaus Höxter
Zimmer C 236
Moltkestraße 12
37671 Höxter
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  05271 / 965-83499
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Nick Gazzitano
Verwaltungsnebenstelle Warburg
Zimmer 210
Bahnhofstraße 26
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  05271 / 965-83499
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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