Suche

Familie und Beruf

„Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns!” Mit diesem Selbstverständnis erbringen wir unsere tägliche Arbeit nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Höxter. Es gibt uns auch eine Orientierung für den Umgang miteinander. Dabei legen wir insbesondere großen Wert auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Aus diesem Grund setzte sich die Kreisverwaltung unter fachlicher Beratung gezielt mit Maßnahmen zur familienbewussten Personalpolitik auseinander und stellte sich im Rahmen des Zertifizierungsprozesses „Familienfreundliche Unternehmen im Kreis Höxter“ dem kritischen Urteil einer externen Jury. Mit großem Erfolg: Sie erhielt die Auszeichnung als familienfreundliches Unternehmen.

Logo Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Höxter.

Was es heißt, ein familienfreundliches Unternehmen zu sein? Wir verstehen darunter, Ihnen und Ihrer Familie Freiraum zu schaffen und vielfältige Möglichkeiten anzubieten, berufliche Herausforderungen und  persönliche Interessen zu Ihrer und unserer Zufriedenheit in Einklang zu bringen:

Flexible Arbeitszeit- und Teilzeitmodelle

  • Gleitende Arbeitszeit
  • Flexible Arbeitszeitmodelle (einschl. Jahresarbeitszeitkonten sowie schrittweisen Wiedereinstieg nach Elternzeit und Beurlaubung)
  • Teilzeitarbeitsplätze
  • Job - Sharing
  • Telearbeitsplätze
  • Befristete Arbeitsaufnahmen zur Wahrnehmung einer Vertretung (auch während einer Beurlaubung)
  • Organisation von Treffen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit
  • Ausschreibungen von Stellen erfolgen in der Regel auch zur Besetzung in Teilzeit (in Form einer Arbeitsplatzteilung bei Vollzeitstellen)

Kinderbetreuung/Elternzeit

  • Betriebskindergarten für Kinder unter 3 Jahren mit Notfallplätzen für kurzfristige Betreuungsengpässe (auch für ältere Kinder)
  • Individuelle Beurlaubung im Anschluss an die Elternzeit
  • Weiterbildungsangebote für Beschäftigte in Elternzeit (Teilnahme an Fortbildungen zum Wiedereinstieg)
  • Vorrangige Berücksichtigung der Belange von Beschäftigten mit Betreuungsverpflichtungen bei der Gestaltung von Dienst- und Urlaubsplänen
  • Zugang zu betrieblichen und fachspezifischen Informationen über die Mitarbeiterzeitschrift „Kreisfenster“ auch während der Elternzeit
  • Weitergabe von internen Stellenausschreibungen während der Elternzeit/Beurlaubung

Pflegezeit

  • Möglichkeit der vorübergehenden Arbeitszeitverringerung zur Pflege von Angehörigen
  • Möglichkeit der unbezahlten Freistellung nach individuellem Bedarf zur Pflege von Angehörigen