Gerüche werden über die Nase wahrgenommen. Gerüche aus landwirtschaftlichen oder gewerblichen Anlagen können das Befinden von Menschen beeinflussen. Anlagen oder Betriebe müssen daher festgelegte Geruchshäufigkeiten, das heißt wie lange und wie stark eine Anlage stinken darf, einhalten.
Rechtsgrundlagen
TA Luft, BImSchG, GIRL, 31. BImSchV