Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Wärmepumpen)
Beschreibung
Grundwasserentnahmen (Grundwasserbrunnen, Quellwasserableitungen, Wärmepumpen)
Für die Entnahme, das Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser zum Zweck der Trink- und/oder Brauchwasserversorgung benötigt der "Gewässerbenutzer" eine wasserrechtliche Zulassung (Erlaubnis, gehobene Erlaubnis, Bewilligung). Diese darf nur dann erteilt werden, wenn durch die Entnahme des Wassers keine nachhaltige mengenmäßige Beeinträchtigung sowie des chemischen Zustandes des Grundwasservorkommens zu besorgen ist.
Die Förderung von Grundwasser kann verschiedenen Zwecken dienen:
- Trink- oder Brauchwasserversorgung
- Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen
- Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist (außerhalb von Wasser- oder Quellenschutzgebieten) ausnahmsweise nicht erforderlich:
- für den Gebrauch im eigenen Haushalt zur Trink- und/oder Brauchwasserversorgung,
- für den Gebrauch im landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
- für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes,
- oder die Entnahme von geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck
Wird das entnommene Grundwasser zu Trinkwasserzwecken verwendet, muss dieses, auch bei genehmigungsfreien Entnahmen, regelmäßig durch ein zugelassenes Labor auf seine Inhaltsstoffe hin untersucht werden.
Im Zweifelsfall ist die Erlaubnispflicht mit der zuständigen Behörde abzuklären.
Gebühren
Mindestens: 200,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§§ 8 - 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
§ 24 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG)