Straßen- und Wirtschaftswegekonzept
Beschreibung
Der Kreis Höxter und seine zehn Städte unterhalten ein außerordentlich dichtes Verkehrswegenetz mit rund 420 Kilometern Kreisstraßen, 1.100 Kilometern Gemeindestraßen und 2.300 Kilometern sonstigen Wegen im ländlichen Raum.
Die Sicherung einer zukunftsfähigen Infrastruktur, die den Anforderungen der mobilen Gesellschaft gerecht wird und gleichzeitig langfristig finanzierbar bleibt, stellt eine besondere Herausforderung für den Kreis Höxter dar.
Mit der Erstellung dieses Gutachtens beauftragte der Kreis Höxter die Arbeitsgemeinschaft des Planungsbüros ASTOC aus Köln und des Verkehrsplanungsbüros R+T aus Darmstadt.
Diese Verkehrsexperten nahmen unter Beteiligung breiter Bevölkerungskreise vor Ort und der Träger öffentlicher Belange, wie der Land- und Forstwirtschaft eine Bewertung und Kategorisierung des gesamten Straßen- und Wegenetz vor.
Allgemein erfolgte die Einteilung der bewerteten Strecken in:
Kategorie A:
Straßen mit überörtlicher Verbindungsfunktion in Ergänzung zu Bundes- und Landesstraßen
Kategorie B1 bis B 5:
Weitere Straßen und Wege, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müssen
Kategorie C:
Erschließungswege, die lediglich Einzelinteressen dienen
Kategorie D:
Im Netzzusammenhang weniger wichtige oder entbehrliche Wege
Kategorie E:
Wege, die bereits heute nicht mehr vorhanden sind oder nicht mehr genutzt werden
Das Ergebnis der Zuordnung für das gesamte Kreisgebiet ist im Geodatenportal des Kreises hier abrufbar.
Mit dem im Juli 2009 fertiggestellten Gutachten steht dem Kreis Höxter und seinen zehn Städten nun ein Instrument zur Verfügung, welches es ermöglicht, die verfügbaren Mittel in Ausbau und Qualitätsverbesserung der Straßen und Wege zu investieren, die in den nächsten Jahrzehnten für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung und eine mobile Gesellschaft tatsächlich benötigt werden.
Auswirkungen auf Bau- und Unterhaltung der Kreisstraßen
Die Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens im Zuständigkeitsbereich des Kreises Höxter als Baulastträger hat der Kreistag in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 beschlossen.
Demnach konzentrieren sich künftige Investitionen des Kreises in den Ausbau und zur Qualitätssicherung der Kreisstraßen grundsätzlich auf die der Kategorie A zugeordneten Kreisstraßenabschnitte.
Die Kreisstraßenabschnitte der Kategorie B 1 und B 2 werden entsprechend Ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung nur noch eingeschränkt instandgesetzt und unterhalten. Die Verkehrssicherheit bleibt trotz eingeschränkter Ressourcen weiterhin gewährleistet.
Eine Karte mit den kategorisierten Kreisstraßen finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz NRW