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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss soll die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern erleichtern. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über. Der gewährte Unterhaltsvorschuss ist vom Unterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu erstatten. Der Kreis Höxter tritt zunächst in Vorlage und holt sich die entsprechenden Beträge vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.


Beschreibung

Minderjährige Kinder, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend ist und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
  • nicht oder nicht regelmäßig ausreichend Unterhalt oder Waisenbezüge erhalten.

Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen. Staatsangehörige der Europäischen Union, sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Minderjährige Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr haben – wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) beziehen – allerdings nur dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn

  •  durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  •  der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro
     brutto verfügt.

Die abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach Antragsstellung durch die hiesige Unterhaltsvorschusskasse.

Die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgezahlten Beträge werden von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil zurückgefordert.

Fristen

Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.

Formulare

Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden.

Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie dann bitte per Post an den Kreis Höxter, Unterhaltsvorschuss, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, oder geben ihn während der Sprechzeiten direkt dort ab. Dem Antrag sind die unterschriebenen Anlagen sowie die benötigten Unterlagen beizufügen.

Wichtige Hinweise zum Unterhaltsvorschuss haben wir in einem besonderen Merkblatt für Sie zusammengestellt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Erforderliche Unterlagen

a) Antragsunterlagen - ausgefüllt und unterschrieben -
•    Antrag auf Unterhaltsvorschuss
•    Anlage 1 zum Antrag (Ergänzende Angaben)
•    Anlage 2 zum Antrag (Zusätzliche Angaben - nur bei Kindern über 12 erforderlich)
    

b) sonstige Unterlagen
•    Geburtsurkunde des Kindes
•    Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
•    Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
•    bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel oder Registrierschein bzw. Aufnahmebescheid
•    Nachweis über das Getrenntleben
•    Scheidungsurteil
•    sonstiger Schriftverkehr des Rechtanwaltes
•    ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
•    vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich, Urteil) in der vollstreckbaren Ausfertigung
•    Nachweise zum Einkommen des Kindes wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen des anderen Elterteils,
      Ausbildungsvergütung, etc.
•    Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Geburtstag
•    Um Fehler bei den Überweisungen weitestgehend ausschließen zu können, bitten wir um eine Fotokopie Ihrer Bankkarte
     (Vor- und Rückseite). Danke.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistung (UVG).

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Oliver-Hubertus Beyer
Unterhaltsvorschuss, Rückgriff
Kreishaus Höxter
Zimmer C 248
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3445
  05271 / 965-83494

Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
montags und mittwochs geschlossen


Volker Rojahn
Unterhaltsvorschuss, Rückgriff
Kreishaus Höxter
Zimmer C 248
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3444
  05271 / 965-83494

Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
montags und mittwochs geschlossen


Katja Müller
Unterhaltsvorschuss, Bewilligung
Kreishaus Höxter
Zimmer C 250
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3441
  05271 / 965-83494

Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
montags und mittwochs geschlossen


Vanessa Wall
Unterhaltsvorschuss, Bewilligung
Kreishaus Höxter
Zimmer C 250
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3443
  05271 / 965-83494

Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
montags und mittwochs geschlossen


Emilia Steinke
Kreishaus Höxter
Zimmer C 252
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-3440
  05271 / 965-83494

Di., Do. u. Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Di. u. Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
montags und mittwochs geschlossen


Online erledigen

Unterhaltsvorschuss Online („UVO“) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Unterhaltsvorschuss-Antrag bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle online zu stellen. Alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick.
 

Jetzt Unterhaltsvorschuss online beantragen


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der online gestellte Antrag erst dann bearbeitet werden kann, wenn Sie die Unterschrift bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle nachgereicht haben. Das Formular dazu finden Sie hier.



Bildquelle: https://familienportal.nrw/unterhaltsvorschuss-nrw