Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Minderjährige Kinder, die bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder getrennt lebend ist und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie
- in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
- nicht oder nicht regelmäßig ausreichend Unterhalt oder Waisenbezüge erhalten.
Ausländischen Kindern werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen. Staatsangehörige der Europäischen Union, sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Minderjährige Kinder ab vollendetem 12. Lebensjahr haben – wenn sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) beziehen – allerdings nur dann einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn
- durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
- der betreuende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen von mindestens 600 Euro
brutto verfügt.
Die abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach Antragsstellung durch die hiesige Unterhaltsvorschusskasse.
Die nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgezahlten Beträge werden von dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil zurückgefordert.
Fristen
Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.
Formulare
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie dann bitte per Post an den Kreis Höxter, Unterhaltsvorschuss, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, oder geben ihn während der Sprechzeiten direkt dort ab. Dem Antrag sind die unterschriebenen Anlagen sowie die benötigten Unterlagen beizufügen.
Wichtige Hinweise zum Unterhaltsvorschuss haben wir in einem besonderen Merkblatt für Sie zusammengestellt.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Erforderliche Unterlagen
a) Antragsunterlagen - ausgefüllt und unterschrieben -
• Antrag auf Unterhaltsvorschuss
• Anlage 1 zum Antrag (Ergänzende Angaben)
• Anlage 2 zum Antrag (Zusätzliche Angaben - nur bei Kindern über 12 erforderlich)
b) sonstige Unterlagen
• Geburtsurkunde des Kindes
• Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
• Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft
• bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltstitel oder Registrierschein bzw. Aufnahmebescheid
• Nachweis über das Getrenntleben
• Scheidungsurteil
• sonstiger Schriftverkehr des Rechtanwaltes
• ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
• vorhandene Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich, Urteil) in der vollstreckbaren Ausfertigung
• Nachweise zum Einkommen des Kindes wie z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen des anderen Elterteils,
Ausbildungsvergütung, etc.
• Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Geburtstag
• Um Fehler bei den Überweisungen weitestgehend ausschließen zu können, bitten wir um eine Fotokopie Ihrer Bankkarte
(Vor- und Rückseite). Danke.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistung (UVG).
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
Online Antrag Unterhaltsvorschuss |
Unterschrift-Seite-UVO Kreis Höxter |
Antrag auf Unterhaltsvorschuss |
Merkblatt - Wichtige Hinweise zum UVG |
Anlage 1 zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss (Ergänzende Angaben) |
Anlage 2 zum Antrag auf Unterhaltsvorschuss (Zusätzliche Angaben zu Kindern über 12) |
Auskunftsbogen zum Einkommen und Vermögen |
Hinweis Datenschutz Unterhaltsvorschuss |
Online erledigen
Unterhaltsvorschuss Online („UVO“) bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Unterhaltsvorschuss-Antrag bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle online zu stellen. Alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick.
Jetzt Unterhaltsvorschuss online beantragen
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der online gestellte Antrag erst dann bearbeitet werden kann, wenn Sie die Unterschrift bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle nachgereicht haben. Das Formular dazu finden Sie hier.
Bildquelle: https://familienportal.nrw/unterhaltsvorschuss-nrw