Suche

Beihilfen nach § 8 der Bundesrahmenregelung für Flugplätze (BRR Flugplätze) | Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH

Nach § 12 III BRR Flugplätze  sind gewährte Einzelbeihilfen i.S.v. § 8 BRR Flugplätze entsprechend bekannt zu machen. Im Jahr 2021 hat der Kreis Höxter gemäß Kreistagsbeschluss vom 08.10.2020 einen Zuschuss in Höhe von 364.042,07 € zum 19.03.2021 an den Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH gezahlt. Der Flughafen gehört zum Wirtschaftszweig Verkehrsdienstleistungen.